Familienrecht: Haften Ehegatten für gegenseitige Schulden?
Grundsätzlich haftet jeder Ehegatte nur für seine persönlichen Verbindlichkeiten. Etwas anderes kann gelten, wenn es sich beide Ehegatten vertraglich verpflichtet haben, beispielsweise für ein gemeinsames Darlehen oder typische Haushaltsanschaffungen. Banken versuchen zudem häufig, dass sich Ehegatten für die Schulden des anderen verbürgen, etwa bei größeren Firmenkrediten. Hier sollten die Eheleute besonders vorsichtig sein. Gerade die nicht berufstätige Ehefrau wird in der Regel wirtschaftlich nicht in der Lage sein, später entsprechende Forderungen der Kreditgeber zu befriedigen. Die Privatinsolvenz ist damit praktisch vorprogrammiert. Eine generelle Garantiehaftung für die Schulden des Ehgepartners gibt es jedoch nicht. Etwas anderes gilt auch nicht im Falle der Scheidung. Rechtsanwalt und Notar Erdal Kalyoncuoglu -Fachanwalt für Arbeitsrecht- von Bergner – Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare Büro Quickborn Bahnhofstraße 112 25451 Quickborn Tel: 04106 6392 653Fax: 040 2000 855 77 Mail: mail@vonbergner.eu Homepage: www.vonbergner.eu Sie erreichen uns zentral in Quickborn am Forum. Das Büro ist auch aus den angrenzenden Orten wie Ellerau, Bönningstedt, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Barmstedt, Hasloh und Norderstedt gut zu erreichen.
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