Notariat – Kanzlei von Bergner
Notariat

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Als Ihr Notar im Kreis Pinneberg beurkunden wir Immobilienkaufverträge, Grundschulden, Gesellschaftsgründungen, Testamente, Eheverträge und Vorsorgevollmachten. Persönlich, rechtssicher und mit klarer Beratung vorab.

Notariat seit 2015
Beurkundungen aller Art
Flexible Terminvergabe
Beratung vorab möglich

Ihre Rechte sicher gestalten

In Deutschland ist die notarielle Form (Beurkundung und Beglaubigung) für solche Rechtsgeschäfte vorgeschrieben, die der Gesetzgeber als besonders bedeutsam eingestuft hat. Durch die Betreuung und Beratung des Notars soll sichergestellt werden, dass das jeweilige Geschäft möglichst rechtssicher gestaltet wird und die Interessen der Vertragsparteien gewahrt bleiben. Bei uns erhalten Sie alle Notardienstleistungen – von Immobilienrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zu Erbrecht, Vorsorge und Familienrecht.

Immobilienrecht

Immobilienrecht

Das Immobilienrecht hat in Deutschland eine große praktische und wirtschaftliche Bedeutung. Der Gesetzgeber schreibt daher in vielen Bereichen die notarielle Form vor, um die Beteiligten rechtlich zu schützen und abzusichern. Als Notare unterstützen wir Sie bei allen typischen Rechtsvorgängen rund um das Immobilienrecht.

Eigenheim: Kaufverträge über Grundstücke und Wohnungen

Der Schritt zu den eigenen vier Wänden stellt für die meisten Bürger noch immer eine große Herausforderung dar. Der gesamte Vorgang von der Objektauswahl bis zur Beurkundung will gut geplant und vorbereitet sein. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung und wickeln den Verkauf nach der Beurkundung vollumfänglich ab.

→ Mehr zum Thema Kaufverträge über Grundstücke und Wohnungen

Gewerbeimmobilien und Anlageobjekte

Der Erwerb von Gewerbeimmobilien oder Anlageobjekten wie Zinshäusern erfordert zusätzlichen Regelungsbedarf in den Kaufverträgen. Wir beraten Sie und sorgen für rechtssichere Gestaltung.

Schenkungen und Überlassungen

Schon zu Lebzeiten können Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf Kinder oder als ehebedingte Zuwendung an Ehegatten übertragen werden. Wir beraten Sie dazu umfassend und gestalten den passenden Vertrag, auch unter Berücksichtigung von Gegenrechte wie Nießbrauch, Wohnrecht oder Rückforderungsansprüchen.

Grundstück: Teilung und Zusammenlegung

Wir kümmern uns um die Aufteilung von Grundstücken. Dies betrifft sowohl Realteilungen, als auch Teilungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Wir entwerfen die notwendigen Teilungserklärungen und veranlassen den grundbuchrechtlichen Vollzug.

Sofern Grundstücke, zum Beispiel zum Zwecke der Bebauung zusammengelegt werden müssen, erstellen wir auch dafür die erforderlichen Urkunden und stellen die Anträge beim Grundbuchamt.

Grundschuldbestellungen

Kredite oder Darlehen zur Finanzierung von Immobilienkäufen werden fast immer über Grundschulden gesichert. Auch diese müssen in der Regel beurkundet werden. Wir kümmern uns um die Vorbereitung und Abwicklung beim Grundbuchamt.

Eintragung und Löschung von dinglichen Rechten

Wir sind Ihnen behilflich, wenn Sie dingliche Rechte wie Grundschulden, Hypotheken, Wohnrecht, Nießbrauch und sonstige Dienstbarkeiten im Grundbuch eintragen oder löschen lassen wollen.

Gesellschaftsrecht

Unternehmen sicher gründen und verwalten

Der Weg in die Selbständigkeit will gut geplant sein. Dazu gehört insbesondere die richtige Wahl der Gesellschaftsform. Wir beraten und unterstützen Sie bei allen Gründungsvorgängen.

Zudem kümmern wir uns um beurkundungsbedürftige Veränderungen im Unternehmen, wie Veräußerungen oder Satzungsänderungen.

→ Wie läuft die GmbH-Gründung ab?

Erbrecht

Der Weg zur sicheren Nachlassgestaltung

Die gesetzliche Erbfolge ist klar definiert, sie entspricht jedoch häufig nicht den Interessen des Erblassers. In diesen Fällen bedarf es einer aktiven Nachlassgestaltung, die alle Wünsche des Erblassers umsetzt. Auch steuerliche Überlegungen sollten dabei eine Rolle spielen.

Wir beraten Sie umfassend und gestalten für Sie Testament oder Erbvertrag. Wir zeigen Ihnen auch die Möglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge auf.

Vorsorge

Rechtssichere Regelungen für den Krisenfall

Wer keine rechtzeitige Vorsorge trifft, riskiert, dass im Ernstfall ein gerichtlich bestellter Betreuer über persönliche und finanzielle Angelegenheiten entscheidet. Mit den richtigen Vorsorgeinstrumenten bestimmen Sie selbst, wer in Ihrem Namen handelt.

Wir beraten Sie umfassend und erstellen für Sie die passenden Dokumente:

→ Vorsorgevollmacht

→ Betreuungsverfügung

→ Patientenverfügung

Familienrecht

Die ehelichen Rechtsverhältnisse selbst gestalten

Das Familienrecht regelt alle wesentlichen Rechtsverhältnisse rund um die Ehe und Familie. Nicht immer sind diese Regelungen jedoch angemessen oder erwünscht. Die Ehegatten haben daher einen vertraglichen Spielraum, um die ehelichen Rechtsverhältnisse und Scheidungsfolgen abzuändern.

Wir beraten und begleiten Sie beim Abschluss von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Notariat von Bergner

Besuchen Sie unsere separate Notar-Website für ausführliche Informationen zu allen notariellen Leistungen und Online-Formulare.

notar-von-bergner.de

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