Familienrecht: Vater muss erwachsener Tochter Unterhalt für Studium zahlen
Ein im Jahre 1949 geborener Mann hatte 2005 mit seiner Tochter einen Vergleich geschlossen, in dem er sich verpflichtete, Kindesunterhalt zu zahlen. Nachdem sie 2008 ihr Abitur machte, danach ein Studium für Tourismus begann und 2010 wieder abbrach, wollte sie ab Oktober 2011 das Studium der Journalistik beginnen. Der Vater wollte sie hierbei finanziell nicht mehr unterstützen und berief sich auf den Wegfall seiner Unterhaltspflicht nach Abbruch des ersten Studiums. Er begründete das unter Anderem damit, dass seine Tochter nicht bedürftig und für ein Studium nicht geeignet sei, dass sie ihre Obliegenheiten verletzt und einen Unterhaltsanspruch schließlich verwirkt habe. Das OLG Hamm bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und gab der Tochter teilweise Recht (Beschluss vom 05.02.2013 – 7 UF 166/12). Sie sei aufgrund ihrer aus dem Abiturzeugnis ersichtlichen Leistungen für das Zweitstudium ausbildungsgeeignet. Sie habe weiterhin nicht gegen die sie treffende Ausbildungsobliegenheit verstoßen. Auch ein 24jähriges Kind dürfe noch eine Ausbildung oder ein Studium beginnen, ohne dafür auf die Unterhaltszahlungen ihrer Eltern verzichten zu müssen. Schließlich könne einem jungen Menschen nicht von Beginn an eine zielgerichtete und einwandfreie Entscheidung in der Berufswahl abverlangt werden; eine gewisse Orientierungsphase sei ihm immer zuzubilligen. Der Tochter wurde daher ein Anspruch auf Unterhalt ab Beginn des neuen Studiums, also ab September 2011, zugesprochen. Rechtsanwalt und Notar Erdal Kalyoncuoglu -Fachanwalt für Arbeitsrecht- von Bergner – Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare Büro Quickborn Bahnhofstraße 112 25451 Quickborn Tel: 04106 6392 653Fax: 040 2000 855 77 Mail: mail@vonbergner.eu Homepage: www.vonbergner.eu Sie erreichen uns zentral in Quickborn am Forum. Das Büro ist auch aus den angrenzenden Orten wie Ellerau, Bönningstedt, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Barmstedt, Hasloh und Norderstedt gut zu erreichen.
Brauchen Sie rechtliche Unterstützung?
Unsere Fachanwälte beraten Sie gerne zu diesem Thema. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Nur für Arbeitsrecht sowie die Themen Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag.
Das könnte Sie auch interessieren
Aufteilung edler Weine nach Scheidung: keine Haushaltsgegenstände
Ein Mann sammelte während der Ehe mit seiner Frau edle und wertvolle Weine. Die Frau trank dabei nur…
WeiterlesenAnwalt Familienrecht Uetersen
Anwalt Familienrecht Uetersen ■ Scheidung ■ Unterhalt Sie suchen einen Anwalt für Familienrecht in Uetersen und Umgebung? Wir…
WeiterlesenGesteigerte Unterhaltspflicht auch bei Berufsvorbereitung?
Grundsätzlich sind Eltern dafür verantwortlich, dass ihre Kinder versorgt sind. Sie trifft daher eine Unterhaltspflicht, d.h. sie müssen…
Weiterlesen