Familienrecht: was ist im Falle der Trennung zu beachten?
Eine Trennung stellt für die Eheleute häufig ein einschneidendes und weitreichendes Ereignis dar. Aufgrund der emotionalen Ausnahmesituation haben die Eheleute meistens keinen klaren Kopf, um sich über rechtliche Dinge Gedanken zu machen. Dennoch müssen einige wichtige Punkte schnell bedacht und ggf. umgesetzt werden. Aus unserer anwaltlichen Erfahrung sind in aller Regel vor allem die folgenden Dinge klärungsbedürftig: -Gibt es Unterhaltsbedarf für gemeinsame Kinder und den Ehegatten selbst? -Muss ein Gewaltschutzantrag gestellt werden? -Wie kann ich Unterhaltsansprüche schnellstmöglich durchsetzen? -Muss ich ggf. Unterhaltsverpflichtungen kurzfristig anerkennen? -Gibt es Regelungsbedarf hinsichtlich Umgang und Sorgerecht für gemeinsame Kinder? -Gibt es dringenden Regelungsbedarf hinsichtlich der Ehewohnung (Wohnungszuweisung)? -Hat eine Änderung der Steuerklasse zu erfolgen? -Gibt es Regelungsbedarf hinsichtlich bestehender Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz)? -Müssen hinichtlich bestehender Lebensversicherungsverträge Bezugsberechtigungen geändert werden? -Müssen Vollmachten (insbesondere Kontovollmacht) widerrufen werden? -Liegen eventuelle Gründe für eine Härtefallscheidung vor? Sollten Sie sich hinsichtlich eventuell klärungsbedürftiger Punkte nicht sicher sein, dann schalten Sie zur Vermeidung von Rechtsnachteilen rechtzeitig einen Anwalt ein. Rechtsanwalt und Notar Erdal Kalyoncuoglu -Fachanwalt für Arbeitsrecht- von Bergner – Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare Büro Quickborn Bahnhofstraße 112 25451 Quickborn Tel: 04106 6392 653Fax: 040 2000 855 77 Mail: mail@vonbergner.eu Homepage: www.vonbergner.eu Sie erreichen uns zentral in Quickborn am Forum. Das Büro ist auch aus den angrenzenden Orten wie Ellerau, Bönningstedt, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Barmstedt, Hasloh und Norderstedt gut zu erreichen.
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