Familienrecht

Familienrecht: Wohnungsverbot gilt auch zu Weihnachten

29. April 2026 · 1 Min. Lesezeit

Nach einer tätlichen Auseinandersetzung verwies die Polizei den gewaltätigen Ehemann für 10 Tage der Ehewohnung. Der Ehemann und auch seine Ehefrau begehrten sodann gerichtlich, das Rückkehrverbot wegen des bevorstehenden Weihnachtsfestes zu verkürzen. Das zuständige Verwaltungsgericht (VG Aachen, 22. Dezember 2011, Az: 6 L 545/11) wies den Antrag der Eheleute zurück. Nach Ansicht der Richter könne es nicht zur Disposition der Ehefrau stehen, das von der Polizei angeordnete Rückkehrverbot außer Kraft zu setzen. Die Gefahreneinschätzung obliege nämlich den Polizeibeamten und diene der körperlichen Unversehrtheit und dem Leben der Ehefrau. Rechtsanwalt Ali Özkan -Fachanwalt für Arbeitsrecht- -Fachanwalt für Familienrecht- von Bergner – Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare Büro Quickborn Bahnhofstraße 112 25451 Quickborn Tel:  04106 6392 653Fax: 040 2000 855 77 Mail: mail@vonbergner.eu Homepage: www.vonbergner.eu Sie erreichen uns zentral in Quickborn am Forum. Das Büro ist auch aus den angrenzenden Orten wie Ellerau, Bönningstedt, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Barmstedt, Hasloh und Norderstedt gut zu erreichen.

Brauchen Sie rechtliche Unterstützung?

Unsere Fachanwälte beraten Sie gerne zu diesem Thema. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Nur für Arbeitsrecht sowie die Themen Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag.

Kontakt aufnehmen Anrufen
Weitere Beiträge

Das könnte Sie auch interessieren