Familienrecht ■ Rechtsanwalt ■ Sorgerecht ■ Jugendamt Familienrecht: Kind nicht zur Schule geschickt Familienrecht: Ein Junge im Grundschulalter, wohnhaft bei seinen Eltern, hatte bereits in der ersten Klasse über 40 Fehltage angesammelt. Seine Eltern meldeten ihn kurz danach von der Grundschule ab, auch zwei folgende Schulen besuchte er nur sporadisch. 2012 versuchten Lehrkräfte, das Kind durch eine Beschulung zuhause auf die Wiedereingliederung in die Schule vorzubereiten, der Versuch scheiterte jedoch. Mittlerweile wird der Junge von seiner Mutter unterrichtet und verfügt über einen altersgerechten Wissensstand. Die Eltern lehnten es jedoch ab, ihren Sohn auf eine öffentliche Schule zu schicken. Familienrecht: Gefährdung des KIndeswohls? Das OLG Hamm entzog den Eltern daraufhin das Recht zur Regelung der schulischen Angelegenheiten des Jungen und übertrugen es auf das örtliche Jugendamt (Beschluss vom 12.06.2013; Az.: 8 UF 75/12). Die Eltern seien weder Willens noch in der Lage, die richtige Erziehung für den Jungen zu bestimmen. Darüber hinaus erlegte es den Eltern die Pflicht auf, dafür zu sorgen, dass ihr Sohn seiner Schulpflicht nachkommt. Die Richter befürchteten, dass das seelische Wohl des Kindes, obwohl er einen normalen Wissensstand besitzt, gefährdet werden könnte. Der Schulbesuch solle Kindern nämlich über die Vermittlung von Wissen hinaus die Möglichkeit geben, in das Gemeinschaftsleben integriert zu werden und Freunde zu finden. Nur so könnten soziale Kompetenzen effektiv vermittelt werden. von Bergner – Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare Büro Quickborn Bahnhofstraße 112 25451 Quickborn Tel: 04106 6392 653Fax: 040 2000 855 77 Mail: mail@vonbergner.eu Sie erreichen uns zentral in Quickborn am Forum. Das Büro ist auch aus den angrenzenden Orten wie Ellerau, Bönningstedt, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Barmstedt, Hasloh und Norderstedt gut zu erreichen.
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