KI & Arbeitsrecht

KI-Überwachung am Arbeitsplatz: Ihre Rechte bei digitaler Kontrolle

Erfahren Sie, wie Sie sich gegen eine lückenlose digitale Überwachung durch KI-Systeme in Ihrem Betrieb rechtlich schützen können.

Digitale Technologien und KI-Systeme erfassen in Logistik, Handel und Büro zunehmend Leistungsdaten von Arbeitnehmern in Echtzeit. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) betont die wachsende Bedeutung dieser Systeme für den Arbeitsschutz, doch die Kehrseite ist eine potenzielle Überwachung der Mitarbeiter. Als Arbeitnehmer schützen Sie bereits bestehende Rechte vor einer unzulässigen Kontrolle. Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG unterliegt die Einführung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats. Zudem schränkt Art. 22 DSGVO automatisierte Entscheidungen im Einzelfall ein, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfalten. Auch der neue EU AI Act klassifiziert KI-Systeme im Personalmanagement als Hochrisiko-KI, was strengere Transparenzpflichten für Arbeitgeber bedeutet. Dennoch besteht bei der algorithmischen Steuerung, etwa bei der Taktvorgabe in der Logistik oder der automatisierten E-Mail-Auswertung im Büro, eine gesetzliche Grauzone. Das Risiko liegt in einer schleichenden Entmenschlichung der Arbeitswelt, bei der Algorithmen ohne menschliche Korrektur über Arbeitsbelastung oder gar Kündigungen entscheiden. Im Kreis Pinneberg beobachten wir vermehrt Anfragen zu digitalen Leistungsnachweisen, die rechtlich oft angreifbar sind, da die Grenze zwischen notwendiger Prozessoptimierung und unzulässiger Persönlichkeitsrechtsverletzung häufig überschritten wird.

Praxis-Tipp

Lassen Sie die Nutzungsvereinbarungen Ihrer digitalen Arbeitsmittel prüfen — häufig gibt es mehr Spielraum als gedacht, um eine Überwachung zu unterbinden. Dokumentieren Sie zudem jede Form der algorithmischen Leistungsbewertung, das ist im Streitfall entscheidend für Ihre Verteidigung.

Quelle: BauA — Bundesanstalt Arbeitsschutz | Az.: N/A

Relevante Rechtsnormen:
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG Art. 22 DSGVO EU AI Act
Ebene 📰 Sekundär
Geprüft von Erdal Kalyoncuoglu Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Notar Kanzlei von Bergner und Kalyoncuoglu · Kreis Pinneberg · Seit 12 Jahren zugelassen

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