Arbeitsrecht

Absichtlich über Rot gefahren: Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus möglich

29. April 2026 · 2 Min. Lesezeit

Eine 40jährige Frau fuhr mit ihrem Pkw mit hoher Geschwindigkeit über eine rote Ampel und verursachte so eine Kollision mit einem anderen Fahrzeug, die zu erheblichen Sachschäden und geringen Personenschäden führte. In dem Gerichtsverfahren stellte sich heraus, dass sie mit voller Absicht die rote Ampel missachtete und weiterfuhr, um mit einem beliebigen anderen Fahrzeug zusammenzustoßen. Die Staatsanwaltschaft zweifelte bereits im Ermittlungsverfahren die Schuldfähigkeit der Betroffenen an und erhob daher nicht in einem ordentlichen Verfahren Anklage, sondern eröffnete ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Die Betroffene war bereits seit mehreren Jahren an einer akuten psychotischen Episode einer chronisch verlaufenden paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie erkrankt. Zweck des Sicherungsverfahrens war nicht die Bestrafung der Angeklagten, sondern vielmehr die Prüfung der Anordnung von Maßregeln zur Besserung und Sicherung. Das LG Osnabrück ordnete im Rahmen dieses Verfahrens die Unterbringung der Fahrerin in einem psychiatrischen Krankenhaus an und entzog ihr zeitlich die Fahrerlaubnis. Nach abgeschlossener Beweisaufnahme waren die Richter davon überzeugt, dass die Frau die Kollision absichtlich herbeiführte und dabei sogar den Tod des anderen Fahrzeugführers billigend in Kauf nahm. Eine Unterbringung sei notwendig, um einerseits die Frau selbst, andererseits auch die Allgemeinheit vor der Begehung weiterer erheblicher Straftaten zu schützen. Rechtsanwalt Nils von Bergner -Fachanwalt für Verkehrsrecht- Pinneberg Elmshorner Straße 84a – 25421 Pinneberg Tel: 04101 8547 828 Fax: 040 2000 855 77 mail@vonbergner.eu www.vonbergner.eu

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