Anwalt Arbeitsrecht Schenefeld: Fachanwalt von Bergner informiert
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Schenefeld ■ Kündigung ■ Abfindung ■ Fachanwalt für Arbeitsrecht in Schenefeld Nils von Bergner informiert über aktuelle Entscheidung zum Arbeitsrecht Rechtsanwalt und Notar Nils von Bergner Fachanwalt für Arbeitsrecht Standorte Schenefeld Schenefelder Platz 2 – 22869 Schenefeld Tel: 040 2000 855 55 Fax: 040 2000 855 77 www.vonbergner.eu Pinneberg Elmshorner Straße 84a – 25421 Pinneberg Tel: 04101 8547 828 Fax: 040 2000 855 77 Quickborn Bahnhofstraße 112 – 25451 Quickborn Tel: 04106 6392 653 Fax: 040 2000 855 77 www.rechtsanwalt-quickborn.de Uetersen Großer Sand 38 – 25436 Uetersen Tel: 04122 8437 752 Fax: 040 2000 855 77 www.rechtsanwalt-uetersen.de Arbeitsrecht aktuell: keine Weihnachtsfeier, kein Geschenk Wer auf der Weihnachtsfeier seines Arbeitgebers mit Abwesenheit glänzt, hat später keinen Anspruch auf das an alle anwesenden Mitarbeiter verschenkte Weihnachtsgeschenk. Das entschied aktuell das Arbeitsgericht Köln (Arbeitsgericht Köln; Az.: 3 Ca 1819/13). In dem entschiedenen Fall verschenkte ein Handelsunternehmen mit ca. 100 Mitarbeitern bei der firmeninternen Weihnachtsfeier unangekündigt iPad minis im Wert von jeweils 400 Euro. Mit dieser überraschenden Aktion wollte der Arbeitgeber die geringe Teilnehmerzahl bei internen Betriebsfeiern steigern. Die iPads wurde daher nur an die ca. 75 anwesenden Mitarbeiter verschenkt. Einer der nicht anwesenden Arbeitnehmer klagte im Nachhinein auf Erhalt des iPads und begründete seinen vermeintlichen Anspruch auf das Gleichbehandlungsgesetz. Er habe nur bei der Feier gefehlt, weil er arbeitsunfähig krankgeschrieben war. Darüber hinaus sei das elektronische Gerät als eine Vergütung anzusehen, die ihm auch während der Krankheit zustünde. Das Arbeitsgericht Köln folgte der Auffassung des Klägers nicht und wies die Klage ab. Der Arbeitgeber habe mit dem Geschenk lediglich das freiwillige Engagement der Mitarbeiter belohnen wollen. Daher handele es sich auch nicht um eine Vergütung. Darüber hinaus sei der Arbeitgeber berechtigt gewesen, die Mitarbeiter unterschiedlich zu behandeln, um eine regere Beteiligung an Betriebsfeiern hervorzurufen. Arbeitsrecht Info: Darf der Chef die E-Mails mitlesen? Häufig dürfen Arbeitgeber die E-Mails ihrer Angestellten mitlesen, das hängt ganz alleine von den Bestimmungen im Arbeitsvertrag ab. Private Nachrichten stellen jedoch trotzdem eine Grenze dar und dürfen vom Arbeitgeber nicht gelesen werden. In Arbeitsverträgen finden sich deshalb häufig Klauseln, die die Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts auch für private Nachrichten zulässt. Fehlt eine solche Klausel, so ist die private Nutzung des Accounts grundsätzlich verboten, der Chef darf also mitlesen. Kennzeichnet der Mitarbeiter eine private Nachricht jedoch als privat, am besten schon in der Betreffzeile, so darf der Arbeitgeber selbst bei einem ausgesprochenen Verbot der privaten Nutzung die Nachricht nicht lesen. Oftmals tritt jedoch eine andere Situation ein. Der Arbeitgeber verbietet die private Nachrichtennutzung, kontrolliert sein ausgesprochenes Verbot jedoch für längere Zeit nicht. In einem solchen Fall würde vor Gericht der Mitarbeiter gewinnen, da der Chef durch seine Nachlässigkeit erkennen lassen hat, dass er sein eigenes Verbot nicht so ganz ernst nimmt. Nur bei Verdacht auf Missbrauchsfälle können Kontrollen jedoch zulässig sein. Fehlt dieser Verdacht, so muss der Arbeitgeber zuvor die Einwilligung des Mitarbeiters einholen. In Einzelfällen können allerdings „berechtigte Interessen des Arbeitgebers“ vorgehen, etwa dann wenn ein Mitarbeiter erkrankt ist, dieser Mitarbeiter aber per E-Mail wichtige Informationen erhält, die der Arbeitgeber benötigt. Zuerst muss der Arbeitgeber dafür jedoch den betroffenen Mitarbeiter um Erlaubnis bitten, erreicht er diesen nicht, so darf er das Postfach öffnen. Um Missverständnissen und Problemen vorzubeugen sollten Arbeitgeber deshalb die private Nutzung des Dienst-Accounts untersagen, allerdings die Nutzung eines eigenen privaten Accounts zulassen. Anwalt Arbeitsrecht Schenefeld: wie Sie uns finden Die Rechtsanwälte von Bergner und Özkan sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und haben sich auf arbeitsrechtliche Probleme wie Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Zeugnis und Überstunden spezialisiert. Unser Büro liegt direkt am Schenefelder Platz und ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Pkw gut erreichbar. Aufgrund der guten Verkehrsanbindung erreichen Sie uns auch aus den umliegenden Gebieten wie Lurup, Osdorf, Eidelstedt, Stellingen, Halstenbek, Rellingen und Iserbrook gut. Rechtsanwalt Arbeitsrecht Schenefeld ■ Kündigung ■ Abfindung ■
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