Arbeitsrecht: BAG zu Fehlern bei der Ladung von Betriebsratsmitgliedern
Eine Ladung zu einer Betriebsratssitzung ohne Mitteilung der Tagesordnung ist nach Ansicht des Ersten Senats des BAG dann unschädlich, wenn alle Mitglieder rechtzeitig geladen wurden und der Betriebsrat beschlussfähig ist, also wenn die Hälfte der Mitglieder da ist. Das heißt dann auch, dass die in betreffender Sitzung gefassten Beschlüsse wirksam sind (Beschl. v. 09.07.2013, Az. 1 ABR 2/13). Diese Auffassung widerspricht der bisherigen Rechtsprechung des Siebten Senats. Dieser forderte, dass alle Betriebsratsmitglieder bei einer fehlerhaften Ladung an der Sitzung teilnehmen müssen, damit die Beschlüsse rechtswirksam sind. Der Erste Senat hat wie in § 45 Abs. 3 des Arbeitsgerichtsgesetzes den Siebten Senat gefragt, ob er an seiner bisherigen Rechtsprechung festhalten will. Sollte das der Fall sein, muss der Große Senat die streitige Frage verbindlich klären. Rechtsanwalt Nils von Bergner -Fachanwalt für Arbeitsrecht – -Fachanwalt für Verkehrsrecht- von Bergner – Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare Büro Quickborn Bahnhofstraße 112 25451 Quickborn Tel: 04106 6392 653Fax: 040 2000 855 77 Mail: mail@vonbergner.eu Homepage: www.vonbergner.eu Sie erreichen uns zentral in Quickborn am Forum. Das Büro ist auch aus den angrenzenden Orten wie Ellerau, Bönningstedt, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Barmstedt, Hasloh und Norderstedt gut zu erreichen.
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