Arbeitsrecht: Email-Account darf nicht ohne weiteres gelöscht werden
Ein Arbeitgeber darf nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses den firmenzugehörigen, aber auch privat genutzten E-Mail-Account des gekündigten Mitarbeiters solange nicht löschen, bis gesichert ist, dass der ehemalige Mitarbeiter für die Daten in dem Account keine Verwendung mehr hat. Das OLG Dresden hat entschieden, dass die Verletzung dieser Pflicht sogar eine Schadensersatzforderung zugunsten des Arbeitnehmers nach sich ziehen kann (Beschluss vom, 05.11.2012 – 4 W 961/12). Rechtsanwalt Nils von Bergner -Fachanwalt für Arbeitsrecht – -Fachanwalt für Verkehrsrecht- von Bergner – Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare Büro Quickborn Bahnhofstraße 112 25451 Quickborn Tel: 04106 6392 653Fax: 040 2000 855 77 Mail: mail@vonbergner.eu Homepage: www.vonbergner.eu Sie erreichen uns zentral in Quickborn am Forum. Das Büro ist auch aus den angrenzenden Orten wie Ellerau, Bönningstedt, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Barmstedt, Hasloh und Norderstedt gut zu erreichen.
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