Das Bundesjustizministerium hat einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt – diesmal zum Thema Unterhalts- und Unterhaltsverfahrensrecht. Insbesondere enthält der Entwurf Änderungen des § 1612 a BGB (Mindestunterhalt für Kinder), der §§ 249 ff. FamFG (vereinfachtes Verfahren wegen Kindesunterhalt), Änderungen zur Kindesunterhalt-Formularverordnung sowie Änderungen des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen. Bisher wurde der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder an den steuerlichen Freibetrag der Eltern gekoppelt. Da dies im Hinblick auf unterschiedliche steuerliche Verhältnisse der Kindseltern zu Divergenzen geführt hat, soll der Mindestunterhalt nun vom Steuerfreibetrag entkoppelt werden und stattdessen an das sächliche Existenzminimum des Kindes gebunden werden. Das vereinfachte Unterhaltsverfahren soll anwendungsfreundlicher und strukturierter gestaltet werden, so dass es sich in der Praxis besser etablieren kann. Sie haben ein familienrechtliches Problem und benötigen schnelle und kompetente Hilfe? Kontaktieren Sie uns. Rechtsanwälte von Bergner Pinneberg Elmshorner Straße 84a – 25421 Pinneberg Tel: 04101 8547 828 Fax: 040 2000 855 77
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