Arbeitsrecht

Familienrecht Uetersen: Fachanwalt informiert

29. April 2026 · 3 Min. Lesezeit

VON BERGNER Rechtsanwälte / Fachanwälte / Notare informieren über aktuelle Gerichtsentscheidungen zu den Themen Kindergeld und Eheschließung. Sie haben ein familienrechtliches Problem und benötigen schnelle und kompetente Hilfe? Kontaktieren Sie uns. VON BERGNER Rechtsanwälte / Fachanwälte / Notare Standorte Schenefeld Schenefelder Platz 2 – 22869 Schenefeld Tel:  040 2000 855 55 Fax: 040 2000 855 77 www.vonbergner.eu Pinneberg Elmshorner Straße 84a – 25421 Pinneberg Tel: 04101 8547 828 Fax: 040 2000 855 77 Quickborn Bahnhofstraße 112 – 25451 Quickborn Tel:  04106 6392 653 Fax: 040 2000 855 77 www.rechtsanwalt-quickborn.de Uetersen Großer Sand 38 – 25436 Uetersen Tel:  04122 8437 752 Fax: 040 2000 855 77 www.rechtsanwalt-uetersen.de Familienrecht Uetersen: aktuelle Rechtsprechung I Kinder von Vater entführt: Mutter bekommt kein Kindergeld Entführt ein Elternteil seine Kinder ins nicht-europäische Ausland, so hat der andere Elternteil keinen Anspruch auf Auszahlung des Kindergelds, wenn die Kinder nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Ausreise nach Deutschland zurückkehren. In dem entschiedenen Fall entführte ein Vater seine drei Kinder von der Mutter bereits im Jahr 2002 ins außereuropäische Ausland. Die Familienkasse hob ein Jahr später die Kindergeldfestsetzung mit der Begründung auf, dass die Kinder keinen inländischen Wohnsitz mehr hätten. Erst 2008 beantragte die Mutter wieder Kindergeld, obwohl die drei noch nicht aus dem Ausland zurückgekehrt waren. Sie sei die Hauptbezugsperson für die Kinder und halte immer noch ein Zimmer in ihrem Haus für den Fall der Rückkehr frei. Hierfür bräuchte sie finanzielle Unterstützung. Nachdem die Familienkasse den Antrag ablehnte, klagte die Mutter vor Gericht. Doch auch vor dem Finanzgericht blieb ihr Verlangen erfolglos (Urt. v. 26.05.2011; Az.: 3 K 1724/10). Das Gericht betonte, dass eine Kindergeldzahlung ohne festen Wohnsitz der Kinder in Deutschland nicht vorgesehen sei. Lediglich in Fällen, in denen die Kinder bereits nach wenigen Monaten nach der Entführung nach Deutschland zurückgekehrt seien, bestünde weiterhin ein fester Wohnsitz und damit Anspruch auf Kindergeld. Im vorliegenden Fall liege jedoch ein nicht nur als vorübergehender Auslandsaufenthalt vor, so dass der Mutter kein Kindergeld zustehe. Familienrecht Uetersen: aktuelle Rechtsprechung II Eheschließung: 16jährige Deutsch-Türkin darf nicht heiraten Eine 16jährigen Deutsch-Türkin wollte einen 21jährigen türkischen Studenten heiraten. Dieser war erst einige Monate zuvor mit einem Studentenvisum nach Deutschland gereist. Die Eltern der Schülerin hatten der Eheschließung bereits zugestimmt. Die Richter des OLG Saarbrücken verweigerten jedoch die juristische Erlaubnis zur Eheschließung. So könne das minderjährige Mädchen aufgrund ihrer mangelnden persönlichen Reife noch nicht die gesamte Tragweite einer Hochzeit erfassen. So seien zwar die formalen Voraussetzungen für die Durchführung der Heirat erfüllt. Allerdings müsse davon ausgegangen werden, dass die Ehe den Interessen der Antragstellerin widerspreche. Sie habe sich nicht hinreichend mit der naheliegenden Möglichkeit beschäftigt, dass auf die Hochzeit alsbald eine Schwangerschaft folgen könne. Schließlich müsse davon ausgegangen werden, dass die junge Frau durch die Eheschließung ihrem Verlobten hauptsächlich den weiteren Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wolle. Außerdem sei von elterlicher Seite einiger Druck ausgeübt worden, da die Eltern es für unpassend hielten, den Mann ohne Hochzeit weiter in ihrem Haus wohnen zu lassen. Familienrecht Uetersen: Fachanwalt für Uetersen, Tornesch, Elmshorn

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