Manager berührt Hintern einer Kollegin: keine fristlose Kündigung
Ein Vertriebsmanager berührte den Hintern einer Kollegin, eine andere Mitarbeiterin umfasste er mit seinem Arm. Das Unternehmen entließ den Mann fristlos wegen sexueller Belästigung. Der Manager klagte gegen die Kündigung und erhielt vor dem Arbeitsgericht Berlin nun Recht (Urt. v. 08.04.2015; Az.: 10 Ca 18240/14). Die Richter erklärten, dass die Vorfälle bereits ein halbes Jahr vor der Kündigung passiert seien. Die betroffenen Arbeitnehmerinnen hätten die Situationen demnach wohl als nicht sonderlich schwerwiegend empfunden. Das Argument des Unternehmens, dass die Frauen verängstigt seien und die Anzeige erst deshalb so spät einreichten, konnte das Gericht nach einem Zeugenverhör nicht nachvollziehen. Demnach sei lediglich eine ordentliche Kündigung möglich gewesen, für die es aber an einer Abmahnung gefehlt habe. Mitgeteilt von: VON BERGNER – Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare Unsere Niederlassungen: Schenefeld – Hauptsitz Schenefelder Platz 2 – 22869 Schenefeld Tel: 040 2000 855 55 Fax: 040 2000 855 77 mail@vonbergner.eu www.vonbergner.eu Pinneberg Elmshorner Straße 84a – 25421 Pinneberg Tel: 04101 8547 828 Fax: 040 2000 855 77 www.pinneberg.vonbergner.eu Quickborn Bahnhofstraße 112 – 25451 Quickborn Tel: 04106 6392 653 Fax: 040 2000 855 77 www.rechtsanwalt-quickborn.de Uetersen Großer Sand 38 – 25436 Uetersen Tel: 04122 8437 752 Fax: 040 2000 855 77 www.rechtsanwalt-uetersen.de Sie haben ein aktuelles arbeitsrechtliches Problem? KONTAKTIEREN SIE UNS. Fachanwälte für Uetersen, Tornesch, Elmshorn
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