Gewerkschaft

BA bewilligt Insolvenzgeld für 12.000 Beschäftigte bei Galeria

Die Bundesagentur für Arbeit sichert die Entlohnung der Galeria-Mitarbeiter durch Insolvenzgeld, während die Gewerkschaft ver.di nun langfristige Zukunftskonzepte fordert.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat entschieden, dass die rund 12.000 Beschäftigten des Warenhauskonzerns Galeria Anspruch auf Insolvenzgeld haben. Für die betroffenen Arbeitnehmer im Einzelhandel bedeutet dies zunächst eine finanzielle Absicherung: Ihre aktuell geleistete Arbeit wird weiterhin entlohnt. Die Gewerkschaft ver.di begrüßt diesen Schritt als erstes Aufatmen für die Belegschaft. Im nächsten Schritt fordert die Gewerkschaft den Fokus auf die langfristige Sicherung der Arbeitsplätze. Laut Silke Zimmer, ver.di-Bundesvorstandsmitglied für den Handel, muss in die Stärken des Warenhauses investiert werden. Es bedarf eines tragfähigen und nachhaltigen Zukunftskonzepts, bei dem die Beschäftigten maßgeblich einbezogen werden, sowie eines Eigentümers, der echte Verantwortung übernimmt. Der Fall betrifft primär den stationären Einzelhandel und speziell die Warenhausbranche. Was bedeutet das für Arbeitnehmer, die nicht Mitglied der Gewerkschaft sind? Der Anspruch auf Insolvenzgeld durch die Bundesagentur für Arbeit gilt für alle Beschäftigten des insolventen Unternehmens gleichermaßen, völlig unabhängig von einer Gewerkschaftszugehörigkeit. Das Insolvenzgeld ist eine staatliche Leistung, die den Lohnausfall bei einer Unternehmenspleite auffängt. Für Arbeitnehmer in ganz Deutschland zeigt dieser Fall, wie wichtig diese Sicherungssysteme in Krisenzeiten sind, während die strukturelle Rettung von Arbeitsplätzen oft weiteren tarifpolitischen Druck erfordert.

Praxis-Tipp

Dokumentieren Sie bei einer drohenden Insolvenz Ihres Arbeitgebers stets Ihre genauen Arbeitszeiten und offenen Lohnforderungen. Das ist im Streitfall entscheidend, um Ihren Anspruch auf Insolvenzgeld bei der Bundesagentur für Arbeit reibungslos durchzusetzen.

Quelle: ver.di — Pressemitteilungen

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Geprüft von Erdal Kalyoncuoglu Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Notar Kanzlei von Bergner und Kalyoncuoglu · Kreis Pinneberg · Seit 12 Jahren zugelassen

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