EU-Richtlinie: Gewerkschaften drängen auf 15,12 Euro Mindestlohn
Die europäischen Gewerkschaften haben sich erfolgreich für die Europäische Mindestlohnrichtlinie eingesetzt, die nun weitreichende Folgen für Arbeitnehmer in Deutschland haben könnte. Die im Oktober 2022 vom EU-Rat angenommene Richtlinie empfiehlt, dass der gesetzliche Mindestlohn mindestens 60 Prozent des mittleren Lohns (Medianlohn) betragen soll, um als angemessen und armutsfest zu gelten. Aktuell fordern Gewerkschaften gestützt auf Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) eine deutliche Anhebung. Demnach müsste die Lohnuntergrenze in Deutschland derzeit bei 15,12 Euro liegen, um die EU-Vorgabe zu erfüllen. Bislang schwankt der deutsche Mindestlohn meist nur zwischen 46 und 48 Prozent des Medianlohns. Die regulären Anpassungen durch die Mindestlohnkommission glichen in den vergangenen zehn Jahren laut WSI lediglich die Inflation aus. Eine reale Steigerung gab es nur durch die außerordentliche politische Erhöhung auf 12 Euro im Herbst 2022. Von einer künftigen Erhöhung auf das geforderte Niveau profitieren alle Beschäftigten im Niedriglohnsektor branchenübergreifend. Dies bedeutet für Arbeitnehmer, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, denselben finanziellen Vorteil, da der gesetzliche Mindestlohn zwingend für alle Arbeitsverhältnisse gilt. Ende Januar 2025 kündigten Arbeitgeber und Gewerkschaften an, in der Mindestlohnkommission künftig wieder gemeinsam über die Anpassung entscheiden zu wollen und die Armutsfestigkeit dabei stärker zu berücksichtigen.
Lassen Sie Ihre Lohnabrechnungen regelmäßig prüfen, ob der aktuell gültige gesetzliche Mindestlohn tatsächlich erreicht wird. Häufig gibt es bei der Verrechnung von Zulagen oder unbezahlten Überstunden mehr Spielraum für Nachforderungen als gedacht.
Quelle: ver.di
Sie haben eine arbeitsrechtliche Frage?
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie gerne. Kostenlose Ersteinschätzung am Telefon — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.