EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Neue Kontrollrechte für Personalräte ab Juni
Seit dem 7. Juni 2026 verpflichtet die EU-Entgelttransparenzrichtlinie Arbeitgeber und Dienstherren zur Offenlegung von Gehaltsstrukturen, was nun auch den Beamtenbereich umfasst. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert Personalräte dazu auf, Ämterbewertungen, Beförderungspraktiken und die Vergabe von Zulagen systematisch auf geschlechtsneutrale Kriterien zu untersuchen. Ziel ist die Beseitigung des sogenannten Gender Pay Gaps, also der Entgeltlücke zwischen den Geschlechtern. Betroffen sind hiervon alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie Beamte in Bund, Ländern und Kommunen, auch im Kreis Pinneberg. Für Arbeitnehmer, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, ergeben sich daraus indirekte Vorteile: Die durch den Personalrat erzwungene Transparenz schafft objektive Standards für alle Beschäftigten. Rechtlich stützt sich dieser Anspruch auf das allgemeine Gleichbehandlungsgebot. Das Prinzip dahinter ist die Beweislastumkehr bei Entgeltdiskriminierung: Der Arbeitgeber muss bei begründetem Verdacht nachweisen, dass die Vergütung frei von geschlechtsspezifischen Vorurteilen erfolgt. Personalräte nutzen hierfür den neuen DGB-Handlungsleitfaden, um die Einhaltung der Vorgaben bei Beförderungen und Zulagen zu überwachen. Diese Entwicklung stärkt die Mitbestimmung und sorgt für eine höhere Vergleichbarkeit der Besoldung innerhalb der Dienststellen.
Lassen Sie Ihre aktuelle Eingruppierung oder Besoldungsstufe durch einen Fachanwalt prüfen, falls Sie eine geschlechtsspezifische Benachteiligung vermuten. Häufig gibt es bei der Anwendung von Zulagen mehr rechtlichen Spielraum als zunächst angenommen.
Quelle: DGB — Pressemitteilungen | Az.: Richtlinie (EU) 2023/970
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