Gewerkschaft

ver.di erreicht Tarifabschluss mit 8,5 % mehr Lohn im Handel

Nach monatelangen Verhandlungen einigen sich ver.di und der Handelsverband auf deutliche Lohnsteigerungen — auch für nicht-tarifgebundene Beschäftigte relevant.

Die Gewerkschaft ver.di hat für die rund 3,1 Millionen Beschäftigten im Einzelhandel einen Tarifabschluss erzielt. Die Löhne steigen in zwei Stufen um insgesamt 8,5 Prozent bei einer Laufzeit von 24 Monaten.

Stufe 1 (ab sofort): 5 Prozent mehr Grundgehalt. Stufe 2 (ab Januar 2027): weitere 3,5 Prozent. Zusätzlich erhalten alle Beschäftigten eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von 1.500 Euro.

Auch wer nicht Gewerkschaftsmitglied ist, profitiert oft: Viele Arbeitgeber wenden den Tarifvertrag auf alle Beschäftigten an, um Ungleichbehandlung zu vermeiden. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf eine Bezugnahmeklausel.

Praxis-Tipp

Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag: Enthält er eine dynamische Bezugnahmeklausel auf den Tarifvertrag? Dann haben Sie auch als Nicht-Mitglied Anspruch auf die Lohnerhöhung. Fragen Sie im Zweifel Ihren Betriebsrat.

Relevante Rechtsnormen:
§ 3 TVG § 4 TVG
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Geprüft von Erdal Kalyoncuoglu Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Notar Kanzlei von Bergner und Kalyoncuoglu · Kreis Pinneberg · Seit 12 Jahren zugelassen

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