Koalition plant Attestpflicht ab Tag eins und 48-Monate-Befristung
Die schwarz-rote Koalition hat mit dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ weitreichende Reformen für den deutschen Arbeitsmarkt angekündigt. Im Zentrum stehen flexiblere Regeln für Unternehmen und strengere Nachweispflichten für Arbeitnehmer.
Konkret wird die sachgrundlose Befristung massiv ausgeweitet: Für Neueinstellungen bis Ende 2030 sollen befristete Verträge ohne sachlichen Grund bis zu 48 Monate zulässig sein und bis zu sechsmal verlängert werden dürfen. Bislang lag die Grenze bei zwei Jahren und drei Verlängerungen. Zudem wird der Kündigungsschutz für Hochverdiener mit einem Einkommen von bis zu knapp 15.000 Euro im Monat gelockert.
Eine drastische Änderung betrifft das Vorgehen im Krankheitsfall. Die telefonische Krankschreibung wird komplett abgeschafft. Arbeitnehmer müssen künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen.
Finanzielle Anreize plant die Regierung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Abfindungen sollen steuerlich privilegiert werden, sofern Beschäftigte zügig eine neue Stelle antreten. Auch die gesetzlichen Obergrenzen für steuerbegünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge werden angehoben. Ein neues Arbeitszeitgesetz wurde auf den Sommer vertagt, jedoch dürfen Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken sonntags künftig länger öffnen.
Für Arbeitnehmer in Deutschland bedeuten diese Pläne vor allem weniger Planungssicherheit bei neuen Jobs und einen höheren Aufwand bei jeder Erkrankung.
Dokumentieren Sie künftig jede Erkrankung sofort ärztlich, sobald die neuen Regeln in Kraft treten. Das ist im Streitfall entscheidend, um eine Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens ab dem ersten Tag zu vermeiden.
Quelle: Tagesschau
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