Bundesregierung beschließt neue Homeoffice-Regelung
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Arbeitswelt beschlossen. Kernpunkt: Arbeitnehmer erhalten ab Januar 2027 einen gesetzlichen Anspruch auf mobiles Arbeiten an mindestens zwei Tagen pro Woche.
Der Anspruch gilt für alle Arbeitnehmer, deren Tätigkeit grundsätzlich ortsunabhängig ausgeübt werden kann. Der Arbeitgeber kann den Anspruch nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen und muss die Ablehnung schriftlich begründen.
Für Arbeitnehmer im Kreis Pinneberg bedeutet das: Pendler zwischen Quickborn und Hamburg oder Pinneberg und der Hamburger Innenstadt können künftig zwei Tage pro Woche von zu Hause arbeiten — sofern die Tätigkeit es zulässt.
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber schon jetzt auf flexible Arbeitsmodelle an. Dokumentieren Sie, welche Ihrer Aufgaben ortsunabhängig erledigt werden können — das stärkt Ihre Verhandlungsposition ab 2027.
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