Urteil

LAG Düsseldorf: Abmahnung wegen beleidigendem Facebook-Post ist rechtmäßig

Ein Arbeitnehmer, der eine Kollegin in einer geschlossenen Facebook-Gruppe mit einem Hitlerbart darstellt, begeht eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung und kann wirksam abgemahnt werden.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Abmahnung eines Arbeitnehmers wegen eines beleidigenden Facebook-Posts rechtmäßig ist. In dem Fall hatte ein Ersatzmitglied des Betriebsrats in einer geschlossenen Facebook-Gruppe für Beschäftigte ein Wahlplakat einer Kollegin gepostet, auf dem ihr ein Hitlerbart eingefügt war. Der Arbeitnehmer bestritt, den Beitrag verfasst zu haben, und behauptete, die Screenshots seien KI-generierte Fälschungen. Nach einer Beweisaufnahme, bei der Zeugen die Echtheit der Screenshots und WhatsApp-Kommunikation dazu bestätigten, war das Gericht jedoch überzeugt, dass der Kläger den Beitrag tatsächlich gepostet hatte. Daraufhin nahm der Kläger seine Berufung zurück.

Das Gericht stellte klar, dass die Darstellung einer Kollegin mit einem Hitlerbart einen Bezug zum Nationalsozialismus herstellt und sie herabwürdigt. Dies stellt eine klare arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar, die eine Abmahnung rechtfertigt.

Für Arbeitnehmer in Deutschland bedeutet dies: Auch in geschlossenen Social-Media-Gruppen, in denen sich Kollegen austauschen, gelten die arbeitsvertraglichen Pflichten. Beleidigungen oder herabwürdigende Darstellungen von Kollegen können arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung nach sich ziehen. Die Ausrede, ein Beitrag sei eine Fälschung, schützt nicht, wenn Zeugen und digitale Spuren das Gegenteil beweisen.

Praxis-Tipp

Achten Sie auf Ihre Äußerungen in sozialen Netzwerken, auch in geschlossenen Gruppen mit Kollegen. Dokumentieren Sie im Zweifel beleidigende Posts von anderen durch Screenshots, um im Streitfall Beweise zu haben.

Quelle: LAG Düsseldorf — Presse und Aktuelles | Az.: 1 Ca 1438/25

Geprüft von Erdal Kalyoncuoglu Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Notar Kanzlei von Bergner und Kalyoncuoglu · Kreis Pinneberg · Seit 12 Jahren zugelassen

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