Erbauseinandersetzung
Wenn mehrere Personen erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Wir begleiten Sie bei der Auseinandersetzung und sorgen für eine faire Verteilung des Nachlasses.
Wenn mehrere Personen erben, bilden diese per Gesetz eine Erbengemeinschaft. Diese ist in der Regel nicht auf Dauer angelegt, muss sich also früher oder später auseinandersetzen. In der Praxis führt das nicht selten zu erheblichen Problemen, vor allem dann, wenn sich die einzelnen Erben untereinander „nicht grün“ sind. Die Folge sind oft jahrelange Rechtsstreitigkeiten, die im schlimmsten Fall den gesamten wirtschaftlichen Wert des Nachlasses aufzehren. Problematisch kann auch sein, wenn der Erblasser die Erben mit bestimmten Teilungsanordnungen, Auflagen oder einer Testamentsvollstreckung beschwert hat.
Erbengemeinschaften können sich auf verschiedene Weise auseinandersetzen. Der Idealfall ist, wenn die Erben eine Auseinandersetzungsvereinbarung treffen. In diesem Falle wird geregelt, wie der Nachlass konkret zwischen den Erben aufgeteilt wird. Kommt eine solche Regelung nicht zu Stande, kann jeder Erbe auf Teilung des Nachlasses klagen. Der Erbe muss dazu einen Teilungsplan vorlegen und die anderen Erben auf Zustimmung zu diesem Teilungsplan verklagen.
Befindet sich im Nachlass ein Grundstück, dann kann jeder Miterbe ein Teilungsversteigerungsverfahren in die Wege leiten. Durch die Versteigerung wird der Grundbesitz praktisch versilbert, die Erben müssen sich dann über die Aufteilung des Versteigerungserlöses einig werden.
Wir beraten Sie rund um das Thema Erbauseinandersetzung und vertreten Sie gegenüber den Miterben und vor Gericht. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Pinneberg.
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