Bereits fünf Verfassungsbeschwerden gegen Tarifeinheitsgesetz anhängig
Das Tarifeinheitsgesetz ist erst wenige Wochen alt und nun bereits Gegenstand von fünf Verfassungsbeschwerden vor dem BVerfG. Fünf kleinere Gewerkschaften haben die Beschwerden eingereicht und wollen so erreichen, dass das umstrittene Gesetz höchstrichterlich für verfassungswidrig erklärt wird. Das Gesetz, von CDU und SPD entworfen, soll Streiks von kleinen Einzelgewerkschaften verhindern. Beschwerdeführer sind die Lokführergewerkschaft GDL, die Ärztegewerkschaft Marburger Bund, die Pilotenvereinigung Cockpit, der Deutsche Journalisten-Verband und die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (Az.: 1 BvR 1803, 1707, 1582, 1588, 1571/15). Die Gewerkschaften sehen durch das Tarifeinheitsgesetz insbesondere ihr Streikrecht eingeschränkt und wollen das Gesetz kippen lassen. Darüber hinaus wurden mehrere Anträge auf einstweilige Anordnungen gestellt, damit das Gesetz bis zur Entscheidung des BVerfG nicht angewendet werden darf. Wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann ist absolut unklar und vom BVerfG selbst nicht näher konkretisiert. Mitgeteilt von: VON BERGNER – Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare Kanzlei Uetersen Großer Sand 38 25436 Uetersen Tel: 04122 8437 752Fax: 040 2000 855 77 Mail: mail@vonbergner.eu Sie haben ein aktuelles arbeitsrechtliches Problem? KONTAKTIEREN SIE UNS. Fachanwälte für Uetersen, Tornesch, Elmshorn
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