Verkehrsrecht

Marco Reus: zweites Verfahren von Staatsanwaltschaft eingestellt

29. April 2026 · 1 Min. Lesezeit

Marco Reus, bekannter Fußballspieler des Vereins Borussia Dortmund, wurde vor Kurzem wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Geldstrafe in Höhe von 540.000 € verurteilt. Die besondere Höhe der Strafe ergab sich dabei aus der Höhe der Tagessätze, die bei dem Fußballspieler aufgrund seines hohen Einkommens sehr hoch anzusetzen waren. Nun will die Dortmunder Staatsanwaltschaft das zweite Verfahren gegen Reus wegen erneuten Fahrens ohne Führerschein einstellen. Die Anschuldigungen seien unhaltbar, so die Staatsanwaltschaft. Grund für das Verfahren waren Zeugenaussagen, nach denen der Fußballer trotz fehlender Fahrerlaubnis am Steuer gesessen haben soll. Darüber hinaus wurden auch alle Mannschaftskollegen von Borussia Dortmund in Fragebögen nach den Fahrgewohnheiten ihres Mitspielers befragt. Hierbei, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, seien jedoch keine neuen verwertbaren Erkenntnisse zu Tage getreten. VON BERGNER – Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare Kanzlei Uetersen Großer Sand 38 25436 Uetersen Tel:  04122 8437 752Fax: 040 2000 855 77 Mail: mail@vonbergner.eu Sie haben ein aktuelles Problem bei Unfall, Bußgeldbescheid, Fahrverbot? KONTAKTIEREN SIE UNS.

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