MPU: schon bei einmaliger Trunkenheitsfahrt unter 1.6 Promille?
Zwei Gerichte, zwei Entscheidungen: das trifft momentan auf den Bayrischen Verwaltungsgerichtshof und den VGH Mannheim bei der Frage zu, ab welchem Promillewert bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt eine medizinisch-psychologische Untersuchung, im Volksmund Idiotentest genannt, durchgeführt werden kann. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof vertrat bisher die Auffassung, dass ein Alkoholwert von unter 1.6 Promille bei einer einmaligen Auffälligkeit noch nicht die Anordnung einer MPU rechtfertige. In solchen Fällen müssten zusätzliche Tatsachen vorliegen, die für die Annahme vom Alkoholmissbrauch sprechen könnten (Beschluss vom 25.10.2010; Az.:11 ZB 08.3166). Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hingegen entschied dieses Jahr, dass bereits die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis zwingend die Anordnung einer MPU erfordere, gleichgültig welchen Blutalkoholwert der Fahrer aufgewiesen habe (Beschluss vom 15.01.2014; Az.: 10 S 1748/13). Der letztgenannten Entscheidung ist zu entnehmen, dass es sich bei der 1,6-Promille-Grenze folglich nicht um einen starren Grenzwert für die Anordnung der MPU handelt. Ob nach einer Trunkenheitsfahrt eine MPU droht, ist somit immer eine Einzelfallentscheidung der Fahrerlaubnisbehörde. VON BERGNER – Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare Unsere Niederlassungen: Schenefeld – Hauptsitz Schenefelder Platz 2 – 22869 Schenefeld Tel: 040 2000 855 55 Fax: 040 2000 855 77 mail@vonbergner.eu www.vonbergner.eu Pinneberg Elmshorner Straße 84a – 25421 Pinneberg Tel: 04101 8547 828 Fax: 040 2000 855 77 www.pinneberg.vonbergner.eu Quickborn Bahnhofstraße 112 – 25451 Quickborn Tel: 04106 6392 653 Fax: 040 2000 855 77 www.rechtsanwalt-quickborn.de Uetersen Großer Sand 38 – 25436 Uetersen Tel: 04122 8437 752 Fax: 040 2000 855 77 www.rechtsanwalt-uetersen.de Sie haben ein aktuelles Problem bei Unfall, Bußgeldbescheid, Fahrverbot? KONTAKTIEREN SIE UNS.
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