Ein 48jähriger Mann wurde nach einem Besuch auf dem Münchener Oktoberfest von der Polizei auf seinem Fahrrad angehalten, da er sich kaum im Sattel halten konnte. Die Beamten stellten einen Alkoholwert von 1,58 Promille fest. Der Radfahrer wurde aggressiv und beleidigte die Polizisten. Der Mann wurde daraufhin wegen Beleidigung und der Trunkenheitsfahrt angeklagt. Das AG München entschied nun, dass er wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr sowie der Beleidigung von zwei Polizeibeamten zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 50 €, also insgesamt zu 2.000 €, zu verurteilen sei (Urteil vom 14.04.2015; Az.: 941 Cs 433 Js 201067/14). Zwar habe der Mann sich knapp unter der Grenze für die absolute Fahruntauglichkeit bei Fahrradfahrern von 1,6 Promille befunden; allerdings habe er derartige Ausfallerscheinungen gezeigt, dass das Gericht davon überzeugt sei, dass er fahruntüchtig war. Übrigens: ab 1,6 Promille besteht bei Fahrradfahrern die unwiderlegliche Vermutung für die Fahruntüchtigkeit. Der Führerschein darf jedoch nicht entzogen werden, auch ein Fahrverbot kommt nicht in Betracht. Für diese beiden Strafen ist nämlich das Führen eines Kraftfahrzeuges in fahruntüchtigem Zustand Voraussetzung. VON BERGNER – Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare Kanzlei Uetersen Großer Sand 38 25436 Uetersen Tel: 04122 8437 752Fax: 040 2000 855 77 Mail: mail@vonbergner.eu Sie haben ein aktuelles Problem bei Unfall, Bußgeldbescheid, Fahrverbot? KONTAKTIEREN SIE UNS. www.rechtsanwalt-quickborn.de
Brauchen Sie rechtliche Unterstützung?
Unsere Fachanwälte beraten Sie gerne zu diesem Thema. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Nur für Arbeitsrecht sowie die Themen Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag.
Das könnte Sie auch interessieren
Neue Zweigstellen
Die Rechtsanwälte VON BERGNER haben im Hamburger Westen erneut expandiert. Ab November stehen zwei neue Büros in Pinneberg…
WeiterlesenPraktikum nicht anrechenbar auf Dauer der Probezeit
Ein junger Mann absolvierte bei seinem Ausbilder vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses bereits ein Praktikum. Nachdem der Arbeitgeber den…
WeiterlesenÄnderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung: rote Händlerkennzeichen für Betriebsfähigkeitsfahrten geplant
Nach der aktuellen Gesetzeslage dürfen Fahrzeughersteller und –händler Fahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen nicht durchführen. Dennoch ist es…
Weiterlesen