Verkehrsrecht

Verkehrsrecht: auf Parkplätzen gilt nicht immer rechts vor links

29. April 2026 · 1 Min. Lesezeit

Immer wieder kommt es auf Parkplätzen zu Unfällen, da sich die Beteilligten nicht darüber klar sind, ob die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) Anwendung finden oder nicht. Das Landgericht Detmold hatte jetzt in einer Unfallangelegenheit die Frage zu entscheiden, ob auf einem Kaufhausparkplatz die Vorfahrtsregelung “rechts vor links” anzuwenden war. Nach Ansicht der Richter gilt dies jedoch nicht generell. Nur wenn der Parkplatz Markierungen aufweist, die einen eindeutigen Straßencharakter begründen, soll die Vorfahrtsregelung greifen. Weist der Parkplatz dagegen nur Parkflächenmarkierungen auf, dann soll die Vorfahrtsregelung nicht greifen. In diesen Fällen gelte das Allgemeine Rücksichtnahmegebot, keiner könne also auf seine Vorfahrt pochen. Kommt es dennoch zum Unfall, so sei eine Haftungsteilung vorzunehmen. Rechtsanwalt Nils von Bergner -Fachanwalt für Arbeitsrecht – -Fachanwalt für Verkehrsrecht- von Bergner – Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare Büro Quickborn Bahnhofstraße 112 25451 Quickborn Tel:  04106 6392 653Fax: 040 2000 855 77 Mail: mail@vonbergner.eu Homepage: www.vonbergner.eu Sie erreichen uns zentral in Quickborn am Forum. Das Büro ist auch aus den angrenzenden Orten wie Ellerau, Bönningstedt, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Barmstedt, Hasloh und Norderstedt gut zu erreichen.

Brauchen Sie rechtliche Unterstützung?

Unsere Fachanwälte beraten Sie gerne zu diesem Thema. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Nur für Arbeitsrecht sowie die Themen Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag.

Kontakt aufnehmen Anrufen
Weitere Beiträge

Das könnte Sie auch interessieren