Verkehrsrecht

Verkehrsrecht: Haftstrafe nach Trunkenheitsfahrt

29. April 2026 · 2 Min. Lesezeit

Im November 2012 fuhr der 23jährige Angeklagte mit seinem Pkw eine Landstraße. Seine Blutalkoholkonzentration betrug jedoch mindestens 2,0 Promille. Mit einer Geschwindigkeit von knapp 100 km/h stieß er mit einem Radfahrer zusammen, der kurz nach der Kollision verstarb. Das Fahrrad war beleuchtet und für fahrtüchtige Fahrer aus einer Entfernung von 200-300 m gut erkennbar. Der Autofahrer konnte den Mann jedoch aufgrund seiner starken Alkoholisierung nicht erkennen. Das Landgericht Bielefeld verurteilte den Fahrer nach seiner Trunkenheitsfahrt in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung wegen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Trunkenheitsfahrt: Haftstrafe bei fahrlässiger Tötung? Die Revision des Angeklagten hatte vor dem OLG Hamm keinen Erfolg (Beschluss vom 26.08.2014; Az.: 3 RVs 55/14). Insbesondere gebiete nach Ansicht der Richter die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der Strafe. Die Strafe sei auch unter Berücksichtigung der erheblichen Folgen für das Opfer und seine Familie sowie unter Beachtung der Tatsache, dass der Fahrer das Maß der absoluten Fahruntüchtigkeit bei weitem berschritten hat, gerechtfertigt.   VON BERGNER – Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare Unsere Niederlassungen: Schenefeld – Hauptsitz Schenefelder Platz 2 – 22869 Schenefeld Tel:  040 2000 855 55 Fax: 040 2000 855 77 mail@vonbergner.eu www.vonbergner.eu Pinneberg Elmshorner Straße 84a – 25421 Pinneberg Tel: 04101 8547 828 Fax: 040 2000 855 77 www.pinneberg.vonbergner.eu Quickborn Bahnhofstraße 112 – 25451 Quickborn Tel:  04106 6392 653 Fax: 040 2000 855 77 www.rechtsanwalt-quickborn.de Uetersen Großer Sand 38 – 25436 Uetersen Tel:  04122 8437 752 Fax: 040 2000 855 77 www.rechtsanwalt-uetersen.de KONTAKTIEREN SIE UNS.

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