Verkehrsrecht

Verkehrsrecht: Minister will Akku-Licht am Fahrrad zulassen

29. April 2026 · 2 Min. Lesezeit

Verkehrsminister Peter Ramsauer will einigen Medienberichten zufolge das Verbot von akkubetriebenen Lichtern für Fahrräder aufheben. Bisher dürfen nur Dynamo-Lampen für die Nutzung im Straßenverkehr verwendet werden, das sei jedoch nach Ansicht des Ministers nicht mehr zeitgemäß. Besonders vorteilhaft sei an den Akku-Lampen, dass ihr Licht oft heller als das der Dynamo-Lampen sei und darüber hinaus auch im Stehen des Rades sichtbar sei. Der Vorschlag zur Änderung der einschlägigen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sei bereits eingereicht, der Bundesrat solle noch diese Woche darüber entscheiden. Auch der Verkehrsausschuss habe eine Empfehlung dahingehend ausgesprochen, dass künftig „für den Betrieb der aktiven lichttechnischen Einrichtungen auch wiederaufladbare Energiespeicher““ verwendet werden dürfen. Notwendig sei aber, dass dem Fahrer die Kapazität des Akkus angezeigt werde. Zur Zeit kostet es übrigens noch 15 € Bußgeld, wenn ein Fahrradfahrer mit einem akkubetriebenen Licht anstatt mit der vorgeschriebenen Dynamo-Lampe unterwegs ist. Rechtsanwalt Nils von Bergner -Fachanwalt für Arbeitsrecht – -Fachanwalt für Verkehrsrecht- von Bergner – Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare Büro Quickborn Bahnhofstraße 112 25451 Quickborn Tel:  04106 6392 653Fax: 040 2000 855 77 Mail: mail@vonbergner.eu Homepage: www.vonbergner.eu Sie erreichen uns zentral in Quickborn am Forum. Das Büro ist auch aus den angrenzenden Orten wie Ellerau, Bönningstedt, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Barmstedt, Hasloh und Norderstedt gut zu erreichen.

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