Arbeitsgericht: So läuft Ihr Kündigungsschutzprozess im Kreis Pinneberg
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellt klar, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit als eigenständige Instanz für alle Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zuständig ist. Im Zentrum steht das Urteilsverfahren, in dem Arbeitnehmer ihre Ansprüche, etwa bei einer Kündigungsschutzklage, Lohnforderungen oder Zeugniskorrekturen, gerichtlich geltend machen. Das zugrunde liegende Rechtsprinzip ist das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), welches den Ablauf von der obligatorischen Güteverhandlung bis zum Urteil durch eine Kammer regelt. In der ersten Instanz, etwa am Arbeitsgericht Elmshorn oder Pinneberg, entscheiden ein Berufsrichter sowie zwei ehrenamtliche Richter gemeinsam über den Fall. Dabei gilt im Urteilsverfahren der Beibringungsgrundsatz: Sie als Arbeitnehmer müssen die für Ihren Anspruch notwendigen Tatsachen vortragen und bei Bestreiten durch den Arbeitgeber beweisen. Das bedeutet für Ihren Alltag: Sobald Sie eine Kündigung erhalten, beginnt eine strikte Frist. Das Gericht prüft nicht von Amts wegen, ob die Kündigung rechtmäßig war, sondern nur, wenn Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage erheben. Nutzen Sie die Güteverhandlung, um unter richterlicher Moderation eine einvernehmliche Lösung, etwa eine Abfindung, zu erzielen. Sollte dies scheitern, folgt die Kammerverhandlung, in der das Gericht ein Urteil fällt, gegen das unter bestimmten Voraussetzungen Berufung beim Landesarbeitsgericht möglich ist.
Lassen Sie jede Kündigung innerhalb der 3-Wochen-Frist durch einen Fachanwalt prüfen, da das Arbeitsgericht bei Fristversäumnis die Kündigung meist als wirksam ansieht. Dokumentieren Sie zudem alle Lohnzahlungen und Arbeitszeiten lückenlos, um im Prozess Ihre Beweislast effektiv zu erfüllen.
Quelle: BAG Entscheidungen | Az.: N/A
Sie haben eine arbeitsrechtliche Frage?
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie gerne. Kostenlose Ersteinschätzung am Telefon — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.