Urteil

BAG: Kündigungsschutz gilt auch bei Kleinbetrieben unter Bedingungen

Erfahren Sie, ob Ihr Arbeitsverhältnis trotz geringer Mitarbeiterzahl unter den gesetzlichen Kündigungsschutz fällt.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erst ab einer Betriebsgröße von mehr als 10 Arbeitnehmern greift. Im Kern geht es um die Frage, ob Arbeitnehmer in kleineren Betrieben im Kreis Pinneberg oder anderswo völlig schutzlos sind. Das Rechtsprinzip basiert auf § 23 Abs. 1 KSchG, der den Anwendungsbereich des Gesetzes definiert. Das Gericht betont dabei, dass bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl Teilzeitkräfte mit einem Faktor von 0,5 bis 0,75 gewichtet werden. Für Arbeitnehmer bedeutet dies: Auch wenn Sie in einem Kleinbetrieb arbeiten, ist eine Kündigung nicht willkürlich möglich. Sie unterliegt weiterhin den Schranken des allgemeinen Zivilrechts, insbesondere dem Verbot der Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB oder dem Maßregelungsverbot nach § 612a BGB. Arbeitgeber dürfen Sie nicht aus sachfremden oder diskriminierenden Motiven entlassen. Wenn Sie eine Kündigung erhalten, prüfen Sie daher stets, ob diese auf diskriminierenden Gründen basiert oder gegen Treu und Glauben verstößt. Auch in kleineren Betrieben in Elmshorn, Quickborn oder Pinneberg ist eine Kündigungsschutzklage oft erfolgreich, wenn der Arbeitgeber die soziale Auswahl oder grundlegende Fairness missachtet hat.

Praxis-Tipp

Lassen Sie jede Kündigung durch einen Fachanwalt prüfen – häufig gibt es mehr Spielraum als gedacht, selbst wenn das Kündigungsschutzgesetz formal nicht direkt anwendbar ist. Handeln Sie schnell, da für die Klageerhebung in der Regel eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung gilt.

Quelle: BAG Entscheidungen | Az.: 2 AZR 437/21

Relevante Rechtsnormen:
§ 23 Abs. 1 KSchG § 138 BGB § 612a BGB
Ebene ⚖️ BAG
Geprüft von Erdal Kalyoncuoglu Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Notar Kanzlei von Bergner und Kalyoncuoglu · Kreis Pinneberg · Seit 12 Jahren zugelassen

Sie haben eine arbeitsrechtliche Frage?

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie gerne. Kostenlose Ersteinschätzung am Telefon — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Jetzt kostenlos anfragen Anrufen
Weitere Nachrichten

Das könnte Sie auch interessieren