LAG Hamburg: Überstunden müssen dokumentiert werden
Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat die Anforderungen an den Nachweis von Überstunden präzisiert. Ein Arbeitnehmer hatte die Vergütung von 247 Überstunden eingeklagt, konnte aber nur auf die betriebliche Zeiterfassung verweisen, ohne die einzelnen Tage und Stunden konkret darzulegen.
Das Gericht entschied: Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für die geleisteten Überstunden. Er muss für jeden einzelnen Tag vortragen, wann er begonnen und wann er aufgehört hat zu arbeiten. Ein pauschaler Verweis genügt nicht.
Wichtig: Seit dem EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung sind Arbeitgeber zwar verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen. Dies entbindet den Arbeitnehmer aber nicht von seiner Darlegungslast im Überstundenprozess.
Führen Sie ein eigenes Arbeitszeitprotokoll — notieren Sie täglich Beginn, Ende und Pausen. Im Streitfall ist das Ihr wichtigstes Beweismittel. Fotografieren Sie auch die betriebliche Zeiterfassung regelmäßig ab.
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