Verwaltungsvorschriften: Warum sie keine Gesetze für Arbeitnehmer sind
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg stellt klar, dass Verwaltungsvorschriften keine Rechtsnormen im Sinne des Gesetzes darstellen. Während Gesetze wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) für alle Bürger verbindlich sind, dienen Verwaltungsvorschriften lediglich als interne Anweisungen innerhalb der Verwaltungsorganisation. Sie regeln das Handeln von Behörden und Vorgesetzten gegenüber nachgeordneten Bediensteten, entfalten jedoch keine unmittelbare Außenwirkung gegenüber Arbeitnehmern. Das zugrunde liegende Rechtsprinzip ist die Trennung zwischen internen Organisationsanweisungen und verbindlichen Gesetzen gemäß § 2 BGB oder speziellen arbeitsrechtlichen Normen. Für Arbeitnehmer im Kreis Pinneberg bedeutet dies: Wenn ein Arbeitgeber oder eine Behörde sich auf eine interne Verwaltungsvorschrift beruft, um Ihre Rechte einzuschränken, ist dies rechtlich oft nicht bindend. Sie können sich in Streitfällen immer auf die übergeordneten Gesetze berufen, die Vorrang vor jeder internen Richtlinie haben. Diese Unterscheidung ist essenziell, um bei Kündigungen oder Abfindungsansprüchen nicht durch interne, aber rechtlich schwache Argumente der Gegenseite eingeschüchtert zu werden. Unsere Kanzlei VON BERGNER prüft für Sie, ob eine solche Vorschrift tatsächlich Ihre Rechtsstellung berührt oder ob sie lediglich eine unverbindliche interne Anweisung darstellt.
Lassen Sie interne Anweisungen Ihres Arbeitgebers oder von Behörden durch unsere Fachanwälte prüfen. Häufig gibt es mehr Spielraum als gedacht, da interne Richtlinien geltendes Arbeitsrecht nicht aushebeln dürfen.
Quelle: LAG Hamburg (Rechtsprechung Bund) | Az.: Nicht zutreffend (Grundsatzentscheidung)
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