Überstunden
Überstunden sind oft Streitthema zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir klären Ihre Ansprüche auf Vergütung oder Freizeitausgleich und setzen diese durch.
Überstunden im Arbeitsrecht
Überstunden sind Arbeitszeiten, die über die vertraglich vereinbarte oder tariflich festgelegte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen. Die Frage, ob und in welchem Umfang Überstunden geleistet werden müssen und wie diese zu vergüten sind, gehört zu den häufigsten Streitpunkten im Arbeitsrecht.
Wann müssen Überstunden geleistet werden?
Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten, es sei denn:
- Der Arbeitsvertrag enthält eine wirksame Überstundenklausel
- Ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung sieht dies vor
- Es liegt ein Notfall oder eine außergewöhnliche betriebliche Situation vor
Pauschale Klauseln wie „erforderliche Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ sind in den meisten Fällen unwirksam, da sie den Umfang der Überstunden nicht klar begrenzen.
Vergütung von Überstunden
Überstunden müssen grundsätzlich vergütet werden. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen:
- Bezahlung – Vergütung zum regulären Stundensatz, ggf. mit Zuschlag
- Freizeitausgleich – Abgeltung durch Freizeit statt Bezahlung
- Überstundenpauschale – Fester Betrag für eine bestimmte Anzahl von Überstunden
Überstunden nachweisen und durchsetzen
Wer Überstundenvergütung verlangt, muss nachweisen, dass die Überstunden tatsächlich geleistet und vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden. Dabei tragen Sie als Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast.
Dokumentieren Sie daher Ihre Arbeitszeiten sorgfältig. Führen Sie ein Arbeitszeitprotokoll mit Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie den geleisteten Überstunden.
Tipp: Überstunden dokumentieren
Führen Sie ein tägliches Arbeitszeitprotokoll. Notieren Sie Beginn, Ende und Pausen. Lassen Sie Überstunden möglichst vom Vorgesetzten gegenzeichnen. Diese Dokumentation ist im Streitfall entscheidend.
Verjährung von Überstundenansprüchen
Ansprüche auf Überstundenvergütung verjähren nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Allerdings können Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kürzere Ausschlussfristen vorsehen, häufig nur 3 Monate. Handeln Sie daher rechtzeitig.
Unsere Beratung zu Überstunden
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Überstundenansprüche. Wir prüfen Ihre vertragliche Situation und beraten Sie über Ihre Möglichkeiten. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Aktuelle Beiträge zum Arbeitsrecht
Alles Wichtige zur Abmahnung
Bevor ein Arbeitgeber zur Kündigung greift, muss er zuvor den Arbeitnehmer meistens abmahnen. Die Abmahnung ist nämlich ein…
WeiterlesenOrdentliche Kündigung wegen lang andauernder Erkrankung
Der Kläger arbeitete seit Juli 2001 als „Call-Center-Agent“ in der Betriebsstelle Erfurt, einer der zwei Betriebsstätten, des Beklagten.…
WeiterlesenSonderkündigungsschutz: Pflegezeit
Befindet ein Arbeitnehmer sich in der Pflegezeit, muss er also einen nahen Angehörigen besonders pflegen, so genießt er…
WeiterlesenBrauchen Sie rechtliche Unterstützung?
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Nur für Arbeitsrecht sowie die Themen Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag.