Der Ehevertrag
Das Familienrecht regelt die ehelichen Rechtsverhältnisse – doch nicht immer entsprechen diese Ihren Wünschen. Mit einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung gestalten Sie Ihre Rechte selbst.
Eheliche Rechtsverhältnisse selbst gestalten
Das Familienrecht regelt alle wesentlichen Rechtsverhältnisse rund um die Ehe und Familie. Nicht immer sind diese Regelungen jedoch angemessen oder erwünscht. Die Ehegatten haben daher einen vertraglichen Spielraum, um die ehelichen Rechtsverhältnisse und Scheidungsfolgen abzuändern.
Wir beraten und begleiten Sie beim Abschluss von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Was kann im Ehevertrag geregelt werden?
Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden. Typische Regelungsbereiche sind:
- Güterstand – Vereinbarung einer Gütertrennung oder modifizierten Zugewinngemeinschaft statt der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft
- Unterhalt – Regelungen zum nachehelichen Unterhalt, insbesondere bei Doppelverdienern ohne Kinder
- Versorgungsausgleich – Modifikation oder Ausschluss des Versorgungsausgleichs
- Vermögensaufteilung – Zuordnung bestimmter Vermögenswerte, insbesondere bei Immobilienbesitz
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Ein Ehevertrag empfiehlt sich insbesondere in folgenden Konstellationen:
- Unternehmer und Selbständige – zum Schutz des Betriebsvermögens
- Ehegatten mit unterschiedlich hohem Vermögen
- Doppelverdiener ohne Kinder
- Ehen mit internationalem Bezug
Wir beraten Sie umfassend und erstellen für Sie einen individuellen Ehevertrag, der Ihre persönliche Situation berücksichtigt.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung
Steht eine Trennung bereits fest, können die Ehegatten in einer Scheidungsfolgenvereinbarung alle wesentlichen Punkte vorab regeln. Dies betrifft insbesondere:
- Unterhaltszahlungen
- Vermögensauseinandersetzung
- Regelungen zum Sorgerecht und Umgangsrecht
- Aufteilung der gemeinsamen Wohnung
Eine solche Vereinbarung ermöglicht eine einvernehmliche Scheidung und spart Zeit, Nerven und Kosten.
Notarielle Beurkundung
Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen bedürfen der notariellen Beurkundung. Als Kanzlei mit eigenem Notariat bieten wir Ihnen Beratung und Beurkundung aus einer Hand.
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