Die Scheidung
Scheidungsverfahren müssen nicht langwierig und teuer sein. Wir beraten Sie umfassend – ob einvernehmliche oder streitige Scheidung – und vertreten Sie im gesamten Verfahren.
Einvernehmlich oder streitig?
Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen der einvernehmlichen Scheidung und der streitigen Scheidung. Bei der einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehegatten über die Scheidung und deren Folgen einig. Bei der streitigen Scheidung besteht Uneinigkeit über Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht.
Scheidungsverfahren müssen nicht teuer und langwierig sein. Wenn die wesentlichen Punkte vorab geklärt werden, kann die Scheidung einvernehmlich ablaufen.
Wir zeigen Ihnen den Weg zu einer unkomplizierten Scheidung auf und vertreten Sie im Scheidungsverfahren.
Das Trennungsjahr
Voraussetzung für eine Scheidung ist in der Regel ein Trennungsjahr. Die Ehegatten müssen mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor der Scheidungsantrag gestellt werden kann. Eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wir beraten Sie, wie Sie das Trennungsjahr rechtssicher gestalten und welche Schritte Sie bereits in dieser Phase einleiten sollten.
Scheidungsfolgen regeln
Neben der eigentlichen Scheidung sind häufig weitere Punkte zu klären:
- Unterhalt – Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
- Zugewinnausgleich – Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ehegatten
- Sorgerecht und Umgangsrecht – Regelungen für gemeinsame Kinder
- Versorgungsausgleich – Aufteilung der Rentenanwartschaften
Werden diese Punkte vorab in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt, kann die Scheidung deutlich schneller und kostengünstiger ablaufen.
Kosten einer Scheidung
Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus den Einkommen beider Ehegatten und dem Vermögen ergibt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt aus, was die Kosten erheblich reduziert.
Wir informieren Sie transparent über die zu erwartenden Kosten und prüfen, ob für Sie Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt.
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