Der Vermögensausgleich
Im Scheidungsfall kommt der Vermögensauseinandersetzung häufig große Bedeutung zu. Wir beraten Sie und gestalten faire und rechtssichere Auseinandersetzungsvereinbarungen.
Vermögen fair und rechtssicher teilen
Im Scheidungsfall kommt der Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ehegatten häufig große Bedeutung zu. Dies betrifft vor allem Fälle mit gemeinsamem Immobilienbesitz.
Wir beraten Sie und gestalten faire und rechtssichere Auseinandersetzungsvereinbarungen.
Der Zugewinnausgleich
Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, findet bei der Scheidung ein Zugewinnausgleich statt. Dabei wird ermittelt, welches Vermögen jeder Ehegatte bei der Heirat hatte und welches bei der Trennung vorhanden ist. Die Differenz ist der Zugewinn.
Der Ehegatte mit dem geringeren Zugewinn hat einen Ausgleichsanspruch in Höhe der Hälfte der Differenz. Dieser Anspruch ist ein reiner Geldanspruch – es werden keine einzelnen Gegenstände aufgeteilt.
Immobilien bei der Scheidung
Die gemeinsame Immobilie ist häufig der größte Vermögenswert und damit der zentrale Punkt der Vermögensauseinandersetzung. Mögliche Lösungen sind:
- Verkauf – Veräußerung der Immobilie und Teilung des Erlöses
- Übernahme – Ein Ehegatte übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus
- Realteilung – Aufteilung bei Mehrfamilienhäusern oder Grundstücken
Als Kanzlei mit eigenem Notariat begleiten wir die gesamte Abwicklung – von der Bewertung über die Vertragsgestaltung bis zur Grundbuchumschreibung.
Gütertrennung und Ehevertrag
Wurde in einem Ehevertrag Gütertrennung vereinbart, findet kein Zugewinnausgleich statt. Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen. Auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft ist möglich, bei der bestimmte Vermögenswerte vom Ausgleich ausgenommen werden.
Wir beraten Sie zu den verschiedenen Güterständen und ihren Auswirkungen auf Ihre persönliche Situation.
Versorgungsausgleich
Neben dem Zugewinnausgleich findet bei einer Scheidung in der Regel auch ein Versorgungsausgleich statt. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften (gesetzliche Rente, Betriebsrente, Riester-Rente) zwischen den Ehegatten aufgeteilt.
Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht von Amts wegen durchgeführt. Wir prüfen die Berechnung und stellen sicher, dass Ihre Ansprüche korrekt berücksichtigt werden.
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