FAQ Familienrecht
Die häufigsten Fragen rund um Scheidung, Unterhalt und Zugewinnausgleich – verständlich beantwortet von unseren Familienrechtlern.
FAQ Scheidung
Welche Scheidungsarten gibt es?
Im deutschen Recht unterscheidet man im Wesentlichen zwischen der einvernehmlichen Scheidung und der streitigen Scheidung. Bei der einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehegatten über die Scheidung und deren Folgen einig. Bei der streitigen Scheidung besteht Uneinigkeit über Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht.
FAQ Unterhalt
Was versteht man unter Unterhaltspflicht?
Während der Ehe bestehen Unterhaltspflichten zwischen den Ehegatten. Unter Umständen kann diese Unterhaltspflicht auch nach der Ehe fortbestehen. Darüber hinaus bestehen Unterhaltspflichten gegenüber den gemeinsamen Kindern im Falle einer Trennung oder Scheidung. Auch Eltern können Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Kindern geltend machen.
Was ist Trennungsunterhalt?
Nach einer Trennung hat der finanziell schlechter gestellte Ehegatte regelmäßig einen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Der besser verdienende Ehegatte ist verpflichtet, monatlich einen Geldbetrag zu zahlen, um den anderen wirtschaftlich annähernd so zu stellen, als ob die Trennung nicht stattgefunden hätte.
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt endet mit der Rechtskraft der Scheidung. Ab diesem Zeitpunkt kann ein eventueller Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.
Was ist nachehelicher Unterhalt?
Der nacheheliche Unterhalt setzt einen sogenannten ehebedingten Nachteil voraus. Ein solcher liegt vor, wenn ein Ehegatte durch die Ehe und die Rollenverteilung während der Ehezeit finanziell schlechter gestellt ist, als er es ohne die Ehe wäre.
Typische Beispiele: Ein Ehegatte hat wegen der Kinderbetreuung auf eine Berufstätigkeit verzichtet oder seine Karriere unterbrochen, sodass ein Wiedereinstieg nur mit geringerem Einkommen möglich ist.
Was ist Kindesunterhalt?
Kinder haben einen eigenen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern. Nach einer Trennung kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Unterhalt geltend machen. Der Anspruch setzt sich zusammen aus dem Basisunterhalt, möglichem Mehrbedarf (z. B. Betreuungskosten) und Sonderbedarf (z. B. unvorhergesehene Arztkosten).
Wie berechnet sich der Mindestunterhalt für Kinder?
Die Berechnung richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Maßgeblich sind das einzusetzende Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen, das Alter des Kindes und die Anzahl der Unterhaltsberechtigten. Die Tabelle ist für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt – bei mehr oder weniger erfolgt eine entsprechende Anpassung.
FAQ Namensführung
Welche Namenswahl ist bei der Eheschließung möglich?
Bei der Eheschließung können Ehepartner einen gemeinsamen Familiennamen wählen oder ihre jeweiligen Geburtsnamen beibehalten. Auch Doppelnamen sind möglich, bei denen beide Geburtsnamen durch einen Bindestrich verbunden werden.
Welche Namensführung gilt nach der Scheidung?
Nach einer Scheidung haben beide Partner das Recht, ihren Geburtsnamen wieder anzunehmen. Dies erfolgt durch eine Namensänderungserklärung beim Einwohnermeldeamt unter Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsbeschlusses. Ein geschiedener Ehepartner kann nicht zur Aufgabe des ehelichen Familiennamens gezwungen werden.
Ändert sich der Nachname der Kinder nach der Scheidung?
Nein, die Namensführung der Kinder ändert sich nicht automatisch mit der Scheidung. Eine Änderung des Nachnamens kann beantragt werden, erfordert aber grundsätzlich die Zustimmung beider Elternteile – es sei denn, ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht.
Kann ich den gemeinsamen Nachnamen nach der Scheidung behalten?
Ja. Viele geschiedene Ehepartner behalten den gemeinsamen Familiennamen, besonders wenn gemeinsame Kinder denselben Namen tragen. Ein geschiedener Ehepartner kann nicht gezwungen werden, den ehelichen Familiennamen abzulegen.
Kompetente Hilfe bei Scheidung und Familienrecht
Sie haben Fragen zu einer anstehenden Trennung oder Scheidung? Kontaktieren Sie uns. Wir stehen Ihnen in unseren Büros in Schenefeld, Pinneberg, Quickborn und Elmshorn mit Rat und Tat zur Seite.
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